Vergütung

Eingetragen am April 6, 2008 in der Kategorie: Vergütung Keine Kommentare »

Das Wort Vergütung hat mehrere Bedeutungen:

  • der Lohn
  • die Provision
  • das Honorar 

 

Begrifferklärungen:

 

der Lohn

Der Lohn ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Meistens wird Lohn am Anfang eines neuen Monats ausbezahlt. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher Mindestlohn existiert). Der Bruttolohn bzw.das Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag dar. Der Nettolohn bzw. das Nettogehalt bezeichnet den Teil des Lohns, der ausgezahlt und damit für den Lebensunterhalt verfügbar ist.

die Provision

Eine Provision  ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden  an den Vermittler  gezahlt. Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig!! Provisionen werden z. B. als Umsatz- oder als Rohertrags-Provisionen gezahlt. Rohertragsprovisionen erfordern mehr Handlungsfreiheit für Vertriebsmitarbeiter; Umsatzprovisionen stellen ein höheres Unternehmerrisiko dar.

 

Das Honorar

Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten und Architekten oder Detektiven. Die Höhe eines Honorars kann auch bestimmten, z. B. staatlichen Regelungen (z. B. bezüglich der abrechenbaren Leistungen, Vergütungshöhe o. ä.) unterliegen, wie beispielsweise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.