Vergütung
Das Wort Vergütung hat mehrere Bedeutungen:
- der Lohn
- die Provision
- das Honorar
Begrifferklärungen:
der Lohn
Der Lohn ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Meistens wird Lohn am Anfang eines neuen Monats ausbezahlt. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher Mindestlohn existiert). Der Bruttolohn bzw.das Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag dar. Der Nettolohn bzw. das Nettogehalt bezeichnet den Teil des Lohns, der ausgezahlt und damit für den Lebensunterhalt verfügbar ist.
die Provision
Eine Provision ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden an den Vermittler gezahlt. Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig!! Provisionen werden z. B. als Umsatz- oder als Rohertrags-Provisionen gezahlt. Rohertragsprovisionen erfordern mehr Handlungsfreiheit für Vertriebsmitarbeiter; Umsatzprovisionen stellen ein höheres Unternehmerrisiko dar.
Das Honorar
Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten und Architekten oder Detektiven. Die Höhe eines Honorars kann auch bestimmten, z. B. staatlichen Regelungen (z. B. bezüglich der abrechenbaren Leistungen, Vergütungshöhe o. ä.) unterliegen, wie beispielsweise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
